Kinderköder Online-Werbung | Tide Pods – the forbidden fruit?
Schon von der Tide-Pod-Challenge gehört? Tide Pods, das sind kleine, mit Waschmittel gefüllte Bonbon-ähnliche Kapseln, die sich Jugendliche in den Mund stecken, während sie sich dabei filmen. Für einen Kick? Nein, für den zusätzlichen Klick!
Dass dies nicht ganz durchdacht ist, weil lebensgefährlich, müssen wir nicht betonen. Dass dieser Trend jedoch als Werbetrend aufgegriffen wird, irgendwie schon.
„Keine schlechte Idee“, werden die einen sagen. „Bisschen grenzwertig“, die anderen. Und ganz viele schlicht und ergreifend: „Also, das, das geht gar nicht! Daran sind Menschen gestorben!“
Onlinewerbung, die die Zielgruppe Kinder und Jugendliche im Visier hat, wirft ganz schnell ethische Fragen auf, die den eigenen Wertekontext bzw. den des werbetreibenden Unternehmens auf den Prüfstand stellen. Und genau darum soll es in dieser Blogreihe zum Thema Medienpädagogik gehen.
Was macht Kinder für die Werbewirtschaft interessant?
Zum einen sind es die gestiegenen finanziellen Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen und die damit einhergehenden Konsumwünsche. Im Jahr 2016 sorgten die Sechs- bis 13-Jährigen hierzulande für einen Umsatz von drei Milliarden Euro (vgl. Trend Tracking Kids 2016, iconkids & youth).
Zum anderen sind die lieben Kleinen natürlich interessant, weil sie vermeintlich formbar sind. Kinder probieren aus. Genauso wie sie mal eben auf Tide Pods beißen, so offen sind sie für die unterschiedlichsten Arten von Werbung. Und ein Morgen gibt es ja auch! Der Nachwuchs wird ja schließlich irgendwann erwachsen, und welcher Werber klopft sich bei Sätzen wie „Ich hatte schon seit dem Kindergarten ein iPhone und dabei bleibt es!“ nicht auf die Schulter?
Onlinewerbung der Problem-Bär der Werbung?
In Deutschland besitzt über die Hälfte der Sechs- bis 13-Jährigen (vgl. KIM 2016) ein Smartphone (Grundgesamtheit 1.229). Bei den Jugendlichen sind es 99 Prozent (Grundgesamtheit: 1.200, 12-19 Jahre). Ein Viertel der Zwölf- bis 19-Jährigen nennt Instagram als Lieblingsangebot im Netz (vgl. JIM 2017). #Anzeige oder #ad des Lieblingsinfluencers oder die Aufforderung im neuen Spiel „Klicke hier für mehr Coins“ sind gang und gäbe.
Werbung ist für Kinder omnipräsent, sie gehört dazu. Das Internet ist zum sozialen Lebensraum geworden. „Woher soll ich denn sonst wissen, welcher Concealer meine Lashes besonders hervorhebt?“, unterhalten sich Teenager in der U-Bahn.
Das Problem dabei ist, dass Onlinewerbeformen komplexer sind als konventionelle Werbung in klassischen Medien. Die Regelungen für Onlinewerbung sind unkonkret, gleichsam ein Patchwork aus ganz unterschiedlichen Rechtsfeldern, von Medienrecht, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht bis hin zu behördlichen Richtlinien, z.B. der Landesmedienanstalten. Zu kompliziert?
Wir haben für Euch die wichtigsten gesetzlichen Richtlinien für Onlinewerbung kurz und knackig in einer Infografik zusammengefasst:
Paragraphen hin oder her – was heißt das für mich?
Viel interessanter – finden wir – ist allerdings die freiwillige Selbstverpflichtung der (Werbe-)Wirtschaft. Daraus resultierende Standards für Werbemaßnahmen sind weniger ein Instrument der Überwachung als viel mehr Selbstdisziplin und Förderung dergleichen.
Doch wie lässt sich medienpädagogisch sinnvoll und gleichzeitig Gewinn bringend werben? Darum geht es dann in Folge 2 unserer Serie „Tide Pods sind wie Onlinewerbung – the forbidden fruit“.
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