Influencer Marketing | Diese Strafen erwarten Influencer im Falle einer Rechtsverletzung – Gastbeitrag von Isabel Frankenberg
Influencer Marketing ist aufgrund der aktuellen Abmahnung von Fußballer-Gattin und Influencerin Cathy Hummels gerade wieder in allen Medien. Wir von den 42ponies* haben uns die Rechtslage bereits in Teil 3 unserer Blog-Reihe „Influencer Marketing – Let’s go viral (?)“ angesehen. In Teil 5 betrachten wir mit einem Gastbeitrag von Isabel Frankenberg vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. die Strafen für Influencer im Falle einer Rechtsverletzung.
Diese Strafen erwarten Influencer im Falle einer Rechtsverletzung – Gastbeitrag von Isabel Frankenberg
Immer häufiger werden Influencer von Unternehmen als Markenbotschafter eingesetzt. Da es sich jedoch auch hierbei um eine Form der Werbung handelt, sollten die Influencer einige Vorgaben beachten. Andernfalls hat eine Rechtsverletzung hohe Sanktionen zur Folge. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf seinem kostenlosen Ratgeberportal auf.
Seit dem Jahr 2007 taucht der Begriff des Influencers immer häufiger im Zusammenhang mit den sozialen Netzwerken auf. Meist handelt es sich dabei um Personen, die durch Eigeninitiative über die sozialen Plattformen bekannt wurden. Doch auch Personen des öffentlichen Lebens wie Schauspieler, Politiker, Künstler, Sportler, Blogger und YouTuber zählen mittlerweile zu den einflussreichen Influencern.
Die Bezeichnung leitet sich vom englischen Verb „to influence“ ab und bedeutet so viel wie „beeinflussen“. Beeinflusst wird vor allem die Vielzahl von Followern, die sich um die Social-Media-Prominenz scharrt. Indem Influencer wesentliche Teile ihres Privatlebens über Facebook, Instagram und Co. mit einer breiten Masse teilen und somit eine hohe Reichweite erzielen, werden sie zu Meinungsbildern. Sie wirken authentisch und glaubwürdig, ihre Fans eifern ihnen nach und wollen die gleiche Kleidung tragen und dieselben Produkte nutzen. Die Kaufentscheidungen der Community werden also stark beeinflusst.
Dieses Potenzial haben auch Unternehmen erkannt, die die Influencer gezielt zum Bewerben ihrer Produkte einsetzen und diese dafür entlohnen. Daraus hat sich das so genannte „Influencer Marketing“ entwickelt, welches mittlerweile als Marketingmethode der Zukunft gilt und von nahezu jedem großen Unternehmen genutzt wird. Übergeordnetes Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad einer Marke, eines Produktes oder eines Unternehmens zu steigern. Da es sich jedoch auch hierbei um eine Form der Werbung handelt, müssen einige Vorgaben und Vorschriften beachtet werden, ansonsten drohen hohe Sanktionen.
Demnach müssen die von Unternehmen gesponserten Beiträge klar als solche erkennbar sein. Andernfalls handelt es sich um eine Verschleierung der Werbung, also um Schleichwerbung. Diese ist laut Vorschriften, wie dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG), in Deutschland verboten und kann mit Geldstrafen belangt werden. Gleiches gilt bei fehlender Rundfunklizenz. Zudem können andere Wettbewerber im Falle einer Rechtsverletzung weitere Ansprüche, wie den auf Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz, geltend machen.
Weitaus höhere Sanktionen zieht eine Kunsturheberrechtsverletzung nach sich. Diese kann neben einer Geldstrafe auch mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Neben den allgemeinen Gesetzen zur Werbung in Deutschland sollten aber immer auch die Richtlinien der jeweiligen sozialen Plattform beachtet werden. Verstößt der Influencer gegen die Nutzungsbedingungen, hat der Seiteninhaber das Recht, das rechtsverletzende Konto zu sperren.
Weitere Informationen zum Thema „Strafen für Influencer“ finden Sie unter www.urheberrecht.de.
Der Gastbeitrag hat Euch neugierig gemacht und Ihr möchtet mehr zum Thema Influencer Marketing erfahren? Auf unserem Blog könnt Ihr alle Teile der Serie rund um das Thema von dem Leitfaden bis zu dem Interview mit Bloggern nachlesen!
Teil 1: INFLUENCER MARKETING – LET’S GO VIRAL (?)
Teil 2: EIN „STEP BY STEP“-GUIDE
Teil 3: #SPONSOREDBY ODER #AD – SCHLEICHT SICH HIER SCHLEICHWERBUNG EIN?
Teil 4: THE OTHER SIDE OF THE GAME
Vielen Dank nochmals an Isabel Frankenberg für ihren Gastbeitrag. Hier findet Ihr noch ein paar Infos zur Autorin und den Berufsverband der Rechtsjournalisten.
Isabel Frankenberg
Isabel Frankenberg hat Journalismus und Unternehmenskommunikation in Berlin studiert. Als freie Journalistin arbeitet sie für verschiedene Verbände, u.a. den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 vom Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.
Ich habe auch schon in meinem privaten Umfeld gesehen, das Influencer rechtlich abgestraft wurden. Manche Konsequenzen konnten jedoch zum Glück mit der Hilfe von einem Rechtsanwalt abgewendet werden. Ich würde jedem raten sich gründlich zu informieren, bevor sie versuchen, als Influencer tätig zu werden.